Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Fotoshooting

I Allgemeines

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Heidi Kluthe & David Husted GbR (nachfolgend „Fotograf“ genannt).

Mit der Beauftragung des Fotografen kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen zustande. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2. Vertragsgrundlage

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Maßgeblich ist darüber hinaus der jeweilige individuelle Auftrag.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB im Zweifel vor.

3. Lichtbilder

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen hergestellten Werke, unabhängig von der technischen Form oder dem verwendeten Medium (z. B. Abzüge, digitale Dateien, Drucke).

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den gelieferten Bildern um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

II Urheberrecht | Nutzungsrechte

1. Urheberrecht

Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an sämtlichen im Rahmen eines Auftrags gefertigten Lichtbildern zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

Der Fotograf ist allein berechtigt, die vertraglich vereinbarten Aufnahmen anzufertigen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, während eines Shootings weitere Fotografen oder sonstige Aufnahmegeräte (z. B. Smartphones, Tablets, Kameras) einzusetzen oder einsetzen zu lassen.

2. Einräumung von Nutzungsrechten

Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Lichtbildern. Der Umfang der Nutzungsrechte richtet sich ausschließlich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsart (private oder gewerbliche Nutzung).

Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars.

3. Private Nutzung

Bei ausschließlich privater Nutzung ist der Auftraggeber berechtigt:

  • die erworbenen Lichtbilder für private Zwecke zu vervielfältigen (z. B. Abzüge, Wandbilder, Fotobücher),
  • die Lichtbilder digital zu speichern,
  • die Lichtbilder im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken oder auf privaten Websites, zu veröffentlichen, sofern keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden.

Eine Urheberbenennung ist wünschenswert, jedoch nicht verpflichtend.

Das Recht zur Vervielfältigung und digitalen Nutzung wird nur eingeräumt, wenn die Lichtbilder als digitale Datei erworben wurden.

Werden ausschließlich Abzüge erworben, ist eine Vervielfältigung, Digitalisierung oder Reproduktion (z. B. Scannen oder Abfotografieren) nicht gestattet.

4. Gewerbliche Nutzung

Eine gewerbliche Nutzung bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung (z. B. im Rahmen eines Business-Shootings).

Im Fall der gewerblichen Nutzung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung des Bildmaterials für die vertraglich vereinbarten gewerblichen Zwecke. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt das Nutzungsrecht räumlich und zeitlich unbegrenzt.

Eine Bearbeitung der Lichtbilder ist im Rahmen der gewerblichen Nutzung zulässig, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Fotografen verletzt werden (§ 14 UrhG).

Bei gewerblicher Nutzung ist der Fotograf im Impressum oder in geeigneter Form als Urheber zu nennen, sofern branchenüblich.

5. Weitergabe an Dritte | Unterlizensen

Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Vergabe von Unterlizenzen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen zulässig und kann gesondert vergütungspflichtig sein.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Dienstleister (z. B. Druckereien, Werbeagenturen), soweit dies zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Zwecks erforderlich ist.

6. Weitere Rechte

Der Fotograf überträgt ausschließlich das Recht zur Nutzung der fotografischen Werke.

Die Einholung weiterer erforderlicher Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte, Designrechte, Eigentumsrechte an abgebildeten Objekten) obliegt dem Auftraggeber. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.

7. Nachträgliche Nutzungsänderung

Eine Erweiterung der Nutzungsrechte (z. B. von privater zu gewerblicher Nutzung) bedarf der Zustimmung des Fotografen. In diesem Fall wird die entsprechende Differenzvergütung berechnet.

8. Rechtsverletzungen

Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder sonstiger Verletzung der eingeräumten Nutzungsrechte ist der Fotograf berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.

9. Abweichende Vereinbarungen

Individuelle Abweichungen oder Sonderkonditionen bedürfen der Schriftform.

III Honorar | Bestellung | Eigentumsvorbehalt | Zahlungsbedingungen

1. Honorar

Für die fotografischen Leistungen wird ein Honorar gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Fotografen oder gemäß einem individuell erstellten Angebot berechnet.

Ein vom Fotografen erstellter Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Sollten während der Durchführung des Auftrags zusätzliche Kosten entstehen, die nicht vorhersehbar waren, wird der Fotograf den Auftraggeber hierüber informieren.

2. Auswahl und verbindliche Bestellung

Zur Bildauswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber ein personalisiertes Online-Album zur Verfügung. Die Bilder sind nummeriert und mit einem Wasserzeichen versehen.

Die Auswahl erfolgt durch:

  • das Teilen eines digitalen Wunschzettels,
  • die Übermittlung der Bildnummern per E-Mail oder
  • die ausdrückliche Bestätigung per E-Mail, dass die Auswahl abgeschlossen ist.

Mit dieser Mitteilung erteilt der Auftraggeber den verbindlichen Auftrag zur Bearbeitung der ausgewählten Bilder. Die Bestellung ist nach Zugang beim Fotografen verbindlich.

Ein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Fotograf mit der Bearbeitung der ausgewählten Bilder begonnen hat, sofern der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird (§ 356 Abs. 5 BGB).

3. Zahlungsmodlitäten

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Grundgebühr sowie vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. Make-up, weitere Personen) am Tag der Leistungserbringung in bar oder per Kartenzahlung fällig.

Nach Abschluss der Bildbearbeitung erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die offenen Beträge. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Lieferung der Lichtbilder (digital oder gedruckt) erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Ratenzahlungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. In diesem Fall erfolgt die Übergabe der Bilder erst nach vollständiger Zahlung der letzten Rate.

4. Eigentumsvorbehalt | Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleiben gelieferte Produkte im Eigentum des Fotografen.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars.

5. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

Der Fotograf ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie pauschale Mahnkosten zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Nach erfolgloser Mahnung ist der Fotograf berechtigt, die Forderung auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6. Gutscheine | zeitlich befristete Angebote

Gutscheine und zeitlich befristete Angebote (z. B. Aktionen, Deals, Coupons) sind nur innerhalb der jeweils angegebenen Frist einlösbar.

Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Einlösung oder Auszahlung, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

IV Termine | Ausfall | Verschiebung

1. Terminvereinbarung

Ein Termin gilt als verbindlich gebucht, sobald er vom Fotografen bestätigt wurde.

Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, gilt der Termin erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

2. Terminverschiebung durch den Auftraggeber

Eine Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Erfolgt die Verschiebung innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor dem Termin, bleibt die geleistete Anzahlung für den neu vereinbarten Termin bestehen.

Wird ein Termin innerhalb von weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt oder erscheint der Auftraggeber nicht, ist der Fotograf berechtigt, die Anzahlung einzubehalten.

Bei einer erneuten kurzfristigen Absage eines bereits verschobenen Termins verfällt die geleistete Anzahlung vollständig.

Im Falle von nachweisbarer Krankheit oder höherer Gewalt kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

3. Verspätetes Erscheinen

Erscheint der Auftraggeber verspätet zum Termin, verkürzt sich die Aufnahmezeit entsprechend, sofern keine Verlängerung möglich ist.

Die vereinbarte Grundgebühr bleibt hiervon unberührt und ist in voller Höhe zu zahlen.

4. Ausfall des Fotografen

Kann der vorgesehene Fotograf den Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht wahrnehmen, ist der Fotograf berechtigt, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

Wird kein Ersatz gewünscht oder ist kein Ersatz möglich, wird ein neuer Termin vereinbart.

Sollte eine Durchführung des Termins dauerhaft unmöglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

V Zuschläge | Reisekosten

1. Sonn- und Feiertagszuschlag

Wird eine Leistung auf Wunsch des Auftraggebers an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag im Land Berlin erbracht, wird ein Zuschlag in Höhe von 25,00 € berechnet.

Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage des Landes Berlin.

2. Fahrtkosten

Für Fahrten mit dem Pkw im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (z. B. Shooting, Locationbesichtigung, Beratungsgespräch) werden Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Maßgeblich für die Berechnung ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz des Fotografen und dem vereinbarten Einsatzort. Grundlage ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke (Hin- und Rückfahrt).

3. Reisezeit

Bei einer Entfernung von mehr als 100 km (einfache Strecke) wird die An- und Abreisezeit zusätzlich nach dem jeweils vereinbarten oder geltenden Stundensatz berechnet.

4. Nebenkosten

Reisebedingte Nebenkosten wie z. B. Flug, Bahn, Mietwagen, Parkgebühren, Maut, Übernachtung oder sonstige notwendige Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

VI Haftung

1. Grundsatz

Der Fotograf haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden haftet der Fotograf nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Fotograf nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2. Haftungsbegrenzung

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach auf den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

3. Digitale Bilddaten

Für den Verlust oder die Beschädigung digitaler Bilddaten haftet der Fotograf nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen.

Eine weitergehende Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

4. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden am Eigentum des Fotografen, die durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte oder begleitende Personen verursacht werden.

5. Subunternehmer | Lieferanten

Der Fotograf haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Für Leistungen Dritter, die nicht als Erfüllungsgehilfen tätig werden (z. B. externe Labore, Druckdienstleister, Transportunternehmen), übernimmt der Fotograf keine Haftung, sofern er diese sorgfältig ausgewählt hat.

6. Lieferfristen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Bei Verzögerungen haftet der Fotograf nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

7. Versand | Datenübertragung

Der Versand von Datenträgern, Fotoprodukten oder die elektronische Übermittlung von Dateien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Art der Übermittlung bleibt dem Fotografen vorbehalten.

8. Ausfall des Fotografen

Kann ein Termin aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen), nicht oder nicht rechtzeitig wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt

VII Bildbearbeitung | Abnahme | Reklamation

1. Künstlerische Gestaltung

Soweit keine ausdrücklichen schriftlichen Gestaltungswünsche vereinbart wurden, ist der Fotograf hinsichtlich Bildauffassung, Motivwahl sowie künstlerischer und technischer Gestaltung frei.

Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils oder der Bildgestaltung sind ausgeschlossen, sofern die Aufnahmen dem allgemein üblichen Qualitätsstandard entsprechen und keine technischen Mängel vorliegen.

2. Bearbeitung durch den Auftraggeber

Jede Veränderung oder Bearbeitung der gelieferten Lichtbilder (z. B. durch Filter, Retusche, Composing oder sonstige digitale Manipulationen) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Unberührt bleibt die zulässige Bearbeitung im Rahmen eingeräumter gewerblicher Nutzungsrechte gemäß Abschnitt II.

3. Lieferung | Rohdaten

Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hoher Auflösung im JPG-Format, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Auswahl der zur Bearbeitung vorgesehenen Aufnahmen erfolgt ausschließlich durch den Fotografen.

Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter digitaler Rohdaten (RAW-Dateien) besteht nicht.

4. Reklamation | Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder in Textform anzuzeigen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß geliefert, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

5. Archivierung

Die Archivierung digitaler Bilddaten ist nicht Bestandteil des Vertrages. Eine Aufbewahrung erfolgt – sofern sie stattfindet – ohne Gewähr und ohne Anspruch auf dauerhafte Speicherung.

VIII Datenschutz

1. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation gespeichert und verarbeitet.

2. Vertraulichkeit

Der Fotograf verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

3. Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Auftraggebers finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen.

IX Schlussbestimmungen | Salvatorische Klausel

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Nebenabreden | Schriftformerfordernis

Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt wurden.

3. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

4. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz des Fotografen vereinbart.

Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verleg

Stand: 19. Februar 2026